Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltung

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Leodolter e.U. [im weiteren LE genannt] mit Firmensitz am Schwarzen Weg 64, A-8054 Graz gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen und getätigten Rechtsgeschäfte mit ihren Vertragspartnern [im weiteren VP genannt], soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen und schriftlich dokumentiert wurden. Sie gelten auch Subsidiär für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des §1 KSchG BGBL.49/1979 in den Passagen wo sie nicht den Bestimmungen des KSchG widersprechen.

 

 

2) Bestellungsannahme, Anfechtungsverzicht, Warenübernahme, Gefahrenübergang

 

2.1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn diese schriftlich von LE bestätigt worden sind oder aber die entsprechende Lieferung u/o Leistung erfolgt(e).

2.2) Waren, Geräte und Anlagen werden vom VP selbst bestimmt. LE haftet nicht für eine bestimmte Eigenschaft oder Eignung dieser, insbesondere nicht für den vom VP beabsichtigten Verwendungszweck. Daher verzichtet der VP auf die Anfechtung von Service-, Miet- und Kaufverträgen wegen eines Irrtums in diesem Bereich.

2.3) Der VP ist verpflichtet, rechtzeitig für die Erfüllung aller Voraussetzungen (Einbringungsweg, Stellplatz, Be- und Entlüftung, Druckluft-, Strom- u. EDV-Anschlüsse sowie Leitungen u. Kabeln) bzgl. Anlieferung, Übernahme, Inbetriebnahme und sachgerechten Betrieb von Geräten und Anlagen auf eigene Kosten Sorge zu tragen.

2.4) Der VP wird bei Übernahme sowie während der gesamten Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist Waren, Geräte u. Anlagen sorgfältig auf allfällige Mängel prüfen und diese LE unverzüglich schriftlich mitteilen. Nachteile, die aus der Unterlassung, Unvollständigkeit oder Verspätung der Mängelprüfung entstehen, trägt der VP.

2.5) Der VP hat sicherzustellen, dass sämtliche gelieferte Waren, Geräte und Anlagen nur von zur Übernahme berechtigten Personen übernommen werden, und haftet bei Nichteinhaltung für entstandene Schäden/Verluste.

2.6) Bei Zusendung/Zustellung von Waren, Geräten und Anlagen durch Dritte (Spedition, Paketdienst, Post) gilt mit Warenübernahme und Ausbleiben einer schriftlichen Mängelrüge bis spätestens 7 Tage nach dem Übernahmetermin dieser Lieferschein/Kaufvertrag auch ohne Unterschrift als vom VP vollinhaltlich akzeptiert!

2.7) Der Gefahrenübergang bei sämtlichen Waren, Geräten und Anlagen (außer bei Ersatzteilen) erfolgt mit dem Verlassen des Firmensitzes von LE. Der VP trägt ausnahmslos und alleinig, sowohl im Falle von Selbstabholung, als auch bei Transport durch LE oder durch Dritte (Spedition, Paketdienst, Post) das Transportrisiko.

2.8) Der Gefahrenübergang bei Ersatzteilen erfolgt mit deren Einbau in die jeweiligen Geräte bzw. Anlagen.

 

 

3) Lieferfristen, Leistungstermine

 

3.1) Von LE sowohl mündlich als auch schriftlich zugesagte Lieferfristen bzw. Leistungstermine verstehen sich grundsätzlich immer als unverbindliche Absichtserklärungen. Das Risiko für die Nichteinhaltung einer zugesagten Lieferfrist bzw. eines Leistungstermins trägt der VP. Dies gilt insbesondere für alle von LE nicht mutwillig herbeigeführten oder durch grob fahrlässiges Handeln verursachten Verzögerungen. Hierzu zählen Lieferverzug der Lieferanten von LE, Beschädigung durch Dritte, Beschlagnahme, Feuer- und Wasserschäden, Wetterschläge, direkte u. indirekte Überspannung, Krieg, Diebstahl oder Verlust, Parkschaden, Unfall unabhängig vom Verschulden der Beteiligten, sowie sämtliche Elementarereignisse und Akte höherer Gewalt.

3.2 Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Verdienstentgang des VP gegenüber LE aufgrund nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistung ist ausgeschlossen.

3.3) LE ist diesbezüglich jederzeit berechtigt, Teil- oder Anstatt-Leistungen vorzunehmen.

 

 

4) Garantie, Gewährleistung

 

4.1) Sämtliche Waren, Geräte und Anlagen sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung bei ihrer Übernahme vom Auftraggeber auf Qualität u. Quantität zu überprüfen und allfällige Mängel sind bis spätestens 7 Tage nach dem Übernahmetermin schriftlich zu rügen, ansonsten gelten diese als mängelfrei und genehmigt. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden.

4.2) Die Garantie- und Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur bzw. den kostenlosen Austausch der mangelhaften Waren, Geräte und Anlagen bzw. deren mangelhafter Teile, wodurch sich die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Sämtliche ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von LE über.

4.3) Ansprüche des VP auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. LE hat jederzeit das Recht nach eigenem Ermessen in Fällen in denen eine Reparatur oder der Austausch von mangelhaften Teilen nicht möglich, nicht sinnvoll oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, der Gewährleistungspflicht in Form einer Preisminderung oder einer Gutschrift in angemessener Höhe Rechnung zu tragen. Auch dadurch verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.

4.4) Teile die der natürlichen Abnutzung bei ordnungsgemäßem Betrieb und zweckgebundenem Einsatz der Geräte und Anlagen unterliegen sind nicht Gegenstand von Garantie und Gewährleistung (Verschleißteile).

4.5) LE haftet nicht für handelsübliche bzw. für sonstige nach den Usancen zu tolerierenden Abweichungen des Gewichts, der Menge, der Farbe, der Dimension und des Formates der gelieferten Waren, Geräte und Anlagen.

4.6) Im Falle von Auftragsarbeiten (Drucksorten, Zuschnitten, Falzungen udgl.) haftet LE nicht für Druck- und Ausführungsfehler, die der VP in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen, Vorlagen oder Originaldateien übersehen hat. Weiters haftet LE auch nicht für mündlich oder schriftlich angeordnete und durchgeführte Satz-/Layout-Änderungen und für die Richtigkeit der vom VP oder Dritten angegebenen Daten.

4.7) Es besteht kein Anspruch des VP auf Garantie und Gewährleistung bei Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Betriebsbedingungen oder der erteilten Anweisungen, bei Verwendung von nicht von LE bezogenen Verbrauchsmaterialien, bei fehlerhafter Strom- oder Betriebsmittelversorgung, bei außergewöhnlicher Verschmutzung des Standortes sowie bei unsachgemäßem Gebrauch und Zweckentfremdung.  Verbrauchsmaterialien, Papiere und Druckmedien müssen insofern zur Verarbeitung geeignet sein, als sie den Kopier- und Druckrichtlinien der Gerätehersteller entsprechen und zuvor von LE empfohlen bzw. als unbedenklich bescheinigt wurden.

4.8) Sämtliche Manipulationen, Reparaturen, Wartungs- und Servicearbeiten an Waren, Geräten und Anlagen sind ausschließlich von LE durchführen zu lassen, andernfalls erlöschen jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber LE mit sofortiger Wirkung. Auch besteht kein Anspruch des VP auf Garantie und Gewährleistung für Mängel die durch den VP selbst oder Dritte verursacht wurden.

4.9) Der Garantie- und Gewährleistungszeitraum entspricht, falls keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, dem gesetzlichen vorgeschriebenen Gewährleistungszeitraum. Dieser ist bei Neu-Waren im Normalfall 12 Monate ab Rechnungsdatum. Auf Gebraucht-Waren besteht, falls keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, kein Garantie- und Gewährleistungsanspruch!

4.10) Auf Verlangen von LE hin ist die mangelhafte Ware bzw. deren mangelhafter Teil unverzüglich fracht- und zollfrei zurückzusenden, widrigenfalls erlischt jedwede Gewährleistung.

4.11) Die Gewährleistung setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des VP, insbesondere Zahlung, voraus.

 

 

5) Produkthaftung, Schadenersatz

 

5.1) Die Ersatzpflicht von LE für Sachschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (BGBL 99/1998) einschließlich aller Regressansprüche ist ausgeschlossen.

5.2) Ansprüche des VP oder Dritter gegenüber LE auf Ersatz sowohl von Sach- oder Personenschäden als auch auf Ersatz von daraus resultierenden Verdienstentgang sind in jedem Falle kategorisch ausgeschlossen.

5.3) Weiters ist eine Haftung von LE ausgeschlossen für Schäden, die dem VP oder Dritten aufgrund …

a) … von Installationen, Konfigurationen und generell aufgrund von Arbeiten in bzw. an der EDV-technischen Ausstattung des VP (Daten, Computer und Server, Einstellungen und Konfiguration, Programme, Netzwerke) entstehen. Der VP hat auf eigene Kosten, rechtzeitig und unaufgefordert für Aktualität und Rücksicherung seiner Hard- und Software und für die Anwesenheit seines zuständigen EDV-Beauftragten bzw. seines Netzwerk-administrators, auf dessen alleinige Verantwortung derartige Arbeiten durchgeführt werden, Sorge zu tragen.

b) … unachtsamen, fahrlässigen oder unsachgemäßen Gebrauchs, sowie aufgrund von Missachtung von Bedienungsanleitungen, erteilten Instruktionen und Fehlbedienung entstehen.

c) … eines Einsatzes der verkauften oder vermieteten Waren, Geräte und Anlagen von anderen, als den direkt von LE bzgl. der Bedienung instruierten Personen entstehen.

d) … eines Einsatzes der verkauften oder vermieteten Waren, Geräte und Anlagen durch Dritte, denen diese vom VP entgeltlich oder unentgeltlichen zur Nutzung überlassen wurden, entstehen.

5.4) LE haftet für Schäden  infolge schuldhafter Vertragsverletzung nur insofern, als vom VP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und auch dann nur limitiert mit dem Wert des reklamierten Auftragsteils.

 

 

6) Preisangaben, Tarife, Abgaben

 

6.1) Sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Preisangaben sowohl aus mündlichen Zusagen seitens einzelner Mitarbeiter und Vertreter der Fa. Leodolter, als auch aus sämtlichen schriftlichen Angeboten, Kostenvoranschlägen und Kaufverträgen …

a) … ausschließlich in EURO zu lesen.

b) … ohne Gewähr, unverbindlich und unter Vorbehalt eines eventuellen Zwischenverkaufs.

c) … exkl. Umsatzsteuer,  exkl. URA, exkl. ARA und exkl. sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Abgaben.

d) … exkl. Transport, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme, Einschulung und Versicherung.

e) … nur am Tag ihrer Abgabe gültig, sofern kein Gültigkeitszeitraum explizit schriftlich vermerkt wurde.

6.2) Fixpreiszusagen können von LE jederzeit u. ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden!

6.3) Sämtliche Preisangaben in längerfristigen Verträgen (Miet-, Service- u. Mietservice-Verträge) unterliegen der Wertsicherung durch den Index des Verbraucherpreises, wie er vom österreichischen Statistischen Zentralamt (Statistik Austria) regelmäßig verlautbart wird.

6.4) Sofern keine anders lautenden Konditionen schriftlich vereinbart wurden, sind sämtliche von LE getätigten Dienstleistungen zu den nachfolgend unter Pkt. 6.5 bis 6.7) AGB angeführten Tarifen vom VP zu vergüten.

6.5) Als Tarife für Techniker-Stundensätze (Arbeitszeit) gelten seit 01.01.2022 die folgenden (in EURO exkl. 20% USt):

 

Standard-Stundensatz (Mindest-Satz ... ¼ Stunde)

100,00

IT-Stundensatz (für Installationen und Konfigurationen an Computer und Netzwerken)

120,00

 

6.6) Für sämtliche Technikereinsätze wird mindestens eine halbe Stunde Arbeitszeit zu obigem Tarif in Rechnung gestellt. Jede weitere angefangene Viertelstunde gilt als volle Viertelstunde. Sollte der VP Leistungen außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten (Mo-Do: 8:00-16:30 u. Fr: 8:00-13:30) in Anspruch nehmen, so besitzt LE ohne vorher darauf hinzuweisen das Recht das 1,5 fache der angeführten Tarife in Rechnung zu stellen. Auch behält sich LE das Recht vor, Pauschalen für die Dienstleistungen zu fakturieren.

 

6.7) Kostenvoranschläge verstehen sich als entgeltliche Dienstleistung und werden mindestens mit € 35,00 in Rechnung gestellt.

 

6.8) Als Tarife für Technikeranfahrten (Wegzeitpauschalen) gelten die folgenden in EURO exkl. 20% USt:

  

 

WZP

WZP-01 ... Graz Süd

 

> 35,00

WZP-02 ... Graz Stadt & GU Süd

 

> 40,00

WZP-03 ... Graz Nord & Graz Umgebung Süd

 

> 50,00

WZP-04 ... Graz Umgebung

 

> 60,00

WZP-05 ... < 60 km

 

> 75,00

WZP-06 ... < 80 km

 

> 95,00

WZP-07 ... < 100 km

 

120,00

   

WZP-08 ... > 100 km

€ 1,2

je km

 

6.9) Als Tarife für Verpackung & Transport durch Paketversand gelten die folgenden (in EURO exkl. 20% USt):

 

 

AUT 

SLO

<   2,0 kg   Paketgewicht

6,00

16,00

<   4,0 kg   Paketgewicht

8,50

<   8,0 kg   Paketgewicht

11,00

19,00

< 12,0 kg   Paketgewicht

13,50

21,00

< 20,0 kg   Paketgewicht

17,00

24,00

< 25,0 kg   Paketgewicht

19,50

< 31,5 kg   Paketgewicht

22,50

28,00

NACHNAHME

eingeschränkt und auf Anfrage

PRIMETIME

SPERRGUT

 

 

6.10) Alle Gebühren, Beiträge und Steuern, die aus dem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Servicevertrages entstehen, insbesondere die Rechtsgeschäftsgebühr sowie die Kosten für von den Behörden vorgeschriebene Überprüfungen, trägt der VP. Sollte LE solche Abgaben bezahlen, so werden diese vom VP unverzüglich ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für die Urheberrechtsabgabe (Reprographievergütung). Wurden Gebühren, Beiträge und Steuern unrichtig berechnet, so ist eine Nachverrechnung an den VP jederzeit zulässig.

 

 

7) Zahlungsbedingungen

 

7.1) Falls keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen mit Beträgen unter EURO 200,00 exkl. USt sofort bei Lieferung bzw. Leistung bar zu begleichen. Rechnungen über EURO 200,00 exkl. USt sowie regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Impulsabrechnungen, Miet- und Servicevertrags-Gebühren sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen, falls nicht ohnehin eine Ermächtigung zum Bankeinzug besteht.

7.2) Eigenmächtiger Skonto- oder Rabattabzug durch den VP ohne vorherige ausdrückliche mündliche oder schriftliche Vereinbarung ist nicht gestattet, wird eingemahnt und kann von LE rechtlich verfolgt werden.

7.3) Zahlungen sind zu leisten an: BKS Graz (Bank für KTN u. STMK), IBAN: AT 47 1700 0001 8017 6659, BIC: BFKKAT2K (BLZ: 17000, KtoNr: 180176659) oder an Die Steiermärkische Sparkasse Wildon, IBAN: A/ 81 2081 5142 0001 3754, BIC: STSPAT2G (BLZ: 20815, KtoNr: 14200013754).

7.4) Reihenfolge der Schuldtilgung: Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Einbringungskosten angerechnet, dann zur Abdeckung der USt-Forderungen und der Verzugszinsen und schließlich für ausstehende Entgelte verwendet. Eine, dem entgegenstehende Widmung der Zahlungen durch den VP ist nicht zulässig.

7.5) Der VP ist nicht berechtigt, Forderungen, die er gegen LE hat, gegen die Forderungen von LE an ihn eigenmächtig aufzurechnen (Aufrechnungsverbot). Hierzu bedarf es zuvor der expliziten Zustimmung von LE.

7.6) LE ist berechtigt dem VP sämtliche Rechnungen auf elektronischem Wege (z.B. Email) zu übermitteln.

 

 

8) Zahlungsverzug

 

8.1) Sämtliche Zahlungen des VP an LE gelten erst mit dem Datum der Gutschrift auf dem jeweiligen unter Pkt. 7.3) AGB angeführten Bankkonto von LE als getätigt und somit bis zu diesem Zeitpunkt als offene Debitoren Forderung.

8.2) Bei Zahlungsverzug des VP werden sämtliche LE aus dem betreffenden Kauf-, Miet- oder Servicevertrag zustehenden Zahlungen zuzüglich USt. jeweils ab Fälligkeit mit 10 % p.a. verzinst.

8.3) Für jede Mahnung (Mahnstufe) entsteht dem VP eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00.

8.4) Der VP ist verpflichtet, LE alle bei der Verfolgung seiner Ansprüche entstehenden Kosten zu ersetzen. Sollte demgemäß LE die Einschaltung eines Kreditschutzverbandes (AKV, KSV, udgl.) oder eines Inkassobüros zur Einbringlichmachung der Forderungen erforderlich erscheinen, trägt der VP alle tarifmäßigen Kosten hierfür.

8.5) Bei Zahlungsverzug des VP, gänzlich oder teilweise, von mehr als 4 Wochen (Qualifizierter Zahlungsverzug) ab Fälligkeitsdatum und erfolgter schriftlicher Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlustes, besitzt LE das ausdrückliche Recht, die ihm Rahmen dieses Kaufvertrages angeführten Waren, Geräte und Anlagen wieder einzuziehen, wobei der VP gegenüber Handlungen von LE zur Erlangung der Gewahrsame an diesen (insbesondere bei Abholung) auf den Einwand der Besitzstörung unwiderruflich verzichtet!

8.6) Bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges ist LE berechtigt dem VP entsprechende Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen auch auf elektronischem Wege (z.B. Email) zu übermitteln.

 

 

9) Eigentumsvorbehalt

 

9.1) Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des VP aus diesem Kaufvertrag bleiben sämtliche angeführten bzw. gelieferten Waren, Geräte und Anlagen im alleinigen Eigentum der Fa. Leodolter - EIGENTUMSVORBEHALT!

Geräte welche Gegenstände eines Miet- oder Mietservicevertrages sind, befinden sich jederzeit und verbleiben auch über die Basislaufzeit hinaus ausnahmslos im alleinigen Eigentum der Fa. Leodolter.

9.2) LE besitzt das Recht Waren, Geräte und Anlagen solange auf diese ein Eigentumsvorbehalt besteht, jederzeit ohne Vorankündigung aufzusuchen und Statusseiten auszudrucken bzw. Zählerstände abzulesen.

9.3) Der VP ist nicht berechtigt, Waren und Geräte solange auf diese ein Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, an Zahlungsstatt zu geben, zu verpfänden oder überhaupt auszuhändigen.

9.4) Der VP hat LE Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn, insbesondere Pfändungen, sowie die Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, sofern die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des VP aus Kauf- oder Mietverträgn noch nicht zur Gänze erfolgt ist.

9.5) Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gilt bei Pfändungen bzw. Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens Ausscheidungs- bzw. Aussonderungsrecht!

9.6) LE ist im Falle der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den VP gemäß Pkt. 9.4) AGB zur Ersatzvornahme auf Rechnung des VP berechtigt, wobei der VP gegenüber Handlungen von LE zur Erlangung der Gewahrsame an Waren, Geräten und Anlagen (insbesondere bei Abholung) auf den Einwand der Besitzstörung unwiderruflich verzichtet!

 

 

10) Miet-, Service- und Mietservice-Verträge sowie Leasingverträge und Garantie-Erweiterungen

 

Ergänzend zu den in Miet-, Service- und Mietservice-Verträge sowie Leasingverträge und Garantie-Erweiterungen jeweils angeführten Vertragsbedingungen gelten die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofern sie diesen nicht widersprechen.

 

 

11) Rücktrittsrecht nach §3 KSchG

 

Ist der VP Verbraucher im Sinne des KSchG und hat seine Vertragserklärung weder in der Niederlassung von LE noch anlässlich einer Messe auf einem Messestand abgegeben, so kann er bis zu 1 Woche nach Zustandekommen des Vertrag seinen Rücktritt von diesem erklären.

 

 

12) Allgemeine Bestimmungen

 

12.1.) Auf diesen Kaufvertrag findet österreichisches Recht Anwendung.

12.2.) Erfüllungsort ist Graz. Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, soweit § 14 KSchG dadurch nicht verletzt wird.

12.3) Rechte u. Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf eventuelle Rechtsnachfolger über bzw. sind auf diese zu übertragen. LE ist berechtigt, alle Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

12.4) Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertreter von LE sind nicht berechtigt, abweichende Erklärungen mündlich abzugeben.

12.5) Ändern sich Rechnungs-, Post- oder Lieferanschrift des VP, so hat er dies LE bekannt zu geben. Bis zum Eingang dieser Erklärung bei LE gelten auch Erklärungen als zugegangen, wenn sie an die ursprüngliche Adresse abgegeben werden. Änderungen der Vertretungsbefugnis werden für dieses Vertragsverhältnis erst wirksam, wenn sie LE schriftlich mitgeteilt wurden. Dies gilt auch für Vertretungsbefugnisse im Firmenbuch.

12.6) Der VP hält LE von allen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz schad- und klaglos.

12.7) Mehrere VP haften im Rahmen dieses Kaufvertrages zu ungeteilter Hand (Solidarhaftung).

12.8) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, ändert dies nichts an der Gültigkeit des übrigen Vertrages und dieser bleibt weiter aufrecht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Falle, an Stelle der ungültigen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die der ungültigen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und zulässig ist bzw. tritt diese Bestimmung automatisch in Kraft.

 

© LEODOLTER e.U.